Die Nutzung steht vor der Klassenauswahl
Wo können Wasser, Öl, Fette oder andere Stoffe auftreten? Welche Tätigkeiten finden statt und welche Schuhe werden getragen? Diese Angaben gehören zur Beurteilung eines Arbeitsbereichs. In Deutschland ist die ASR A1.5 eine zentrale Grundlage für Fußböden in Arbeitsstätten.
Die Verantwortung für die betriebliche Gefährdungsbeurteilung wird durch die Beschichtung nicht ersetzt. Stimmen Sie die Anforderungen gemeinsam mit Betrieb und Planung ab, bevor der Aufbau bestellt wird.
R und V beantworten unterschiedliche Fragen
R-Gruppen beschreiben eine im Prüfverfahren ermittelte Rutschhemmung. Der Verdrängungsraum, mit V bezeichnet, betrifft dagegen Hohlräume in der Oberfläche, die gleitfördernde Stoffe aufnehmen können. Beide Angaben sind getrennt zu betrachten.
Eine R-Gruppe lässt sich nicht einfach auf jede Alltagssituation übertragen. Auch ein geprüfter Belag muss sauber gehalten und richtig genutzt werden. Für andere Nutzungen, etwa nassbelastete Barfußbereiche, bestehen eigene Bewertungskonzepte.
Reinigung beeinflusst das Ergebnis im Betrieb
Stark strukturierte Oberflächen müssen mit geeigneten Geräten gereinigt werden. Rückstände von Reinigungsmitteln oder Nutzung können die Eigenschaften im Alltag verändern. Deshalb gehört ein abgestimmtes Reinigungsverfahren zur Auswahl.
Wenn benachbarte Bereiche unterschiedlich ausgeführt werden, betrachten Sie die Übergänge mit. Die Nutzenden müssen die Flächen sicher erreichen und wechseln können.
Diese Fragen bringen die Planung weiter
- Welche Arbeitsbereiche werden unterschieden?
- Welche Flüssigkeiten oder Stoffe sind zu erwarten?
- Welche Anforderungen wurden für den konkreten Bereich festgelegt?
- Ist zusätzlich ein Verdrängungsraum vorgesehen?
- Wie wird die Fläche gereinigt und kontrolliert?
Nachweise passend zum eingebauten System verlangen
Lassen Sie sich die Oberflächenausführung zusammen mit dem erforderlichen Nachweis benennen. Eine Prüfung gilt für den geprüften Aufbau und nicht automatisch für jede andere Einstreuung oder Versiegelung. Ändert sich die Nutzung, sollte auch die Eignung des Bodens erneut betrachtet werden.
